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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhouse-Seminare

1. Angebot

Veranstaltungen/Seminare, die firmenintern stattfinden, werden als Inhouse-Seminare bezeichnet. Schriftlich verfasste Angebote für Inhouse-Seminare haben ausgehend vom Verfassungsdatum des Angebotes eine Gültigkeit von 3 Monaten.

2. Allgemeines

Alle genannten EUR-Sätze unserer Vergütung verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu allen genannten Honoraren kommen die Kosten für die An- und Abreise, Unterbringung und Spesen hinzu. Für die Anreise mit dem eigenen PKW werden 0,30 €/km berechnet. Für eine Veranstaltung in Berlin werden keine Fahrtkosten erhoben. Kosten, die für die Anmietung von Veranstaltungsräumen und –materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zahlungen

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Sie sind auf unser Konto IBAN DE24 5001 0517 5400 6664 35 bei der ING-DiBa AG, BIC INGDDEFFohne Abzug zu überweisen.

4. Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert er eine ihm obliegende Unterstützung, so können wir dennoch für die nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

5. Stornierung von Inhouse-Seminaren

Sofern im individuellen Angebot nicht anders vermerkt, gelten für Stornierungen von Inhouse-Seminaren folgende Regelungen: Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Sie können bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als 4 Wochen vor Seminarbeginn, fallen 50 % der Vergütung an. Erfolgt eine Stornierung weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Vergütung an. Der Auftraggeber trägt auch alle durch die Stornierung entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten, die durch Stornierungen der An- und Abreise sowie Unterkunft des Referenten anfallen. Nimmt ein Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Offen ausgeschriebene Veranstaltungen/Seminare

1. Anmeldebestätigung

Veranstaltungen/Seminare, die öffentlich ausgeschrieben worden sind, werden als offene Veranstaltungen/Seminare bezeichnet. Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen/Seminaren werden schriftlich in Form von Brief, Telefax oder per e-Mail vorgenommen.Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anmeldung von uns eine schriftliche Bestätigung. Gleichzeitig wird der Bestätigung eine Rechnung beigefügt. Wir behalten uns vor, das Seminar bis zu 2 Wochen vor Beginn aus wichtigem Grund zu stornieren. In diesem Fall sind wir nur zur Erstattung bereits gezahlter Veranstaltungs-/Seminargebühren verpflichtet. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer auf Durchführung des Seminars bestehen nicht.

2. Leistungen

Unsere Leistungen umfassen die Durchführung der Veranstaltung/des Seminars laut Beschreibung einschließlich Mittagessen, 2 Kaffeepausen pro Tag sowie eine Arbeitsunterlage.

3. Unterkunft

Die Teilnehmer sind gehalten, notwendige Hotelreservierungen selbst vorzunehmen. Auf Wunsch informieren wir Sie gern über Unterkunftsmöglichkeiten.

4. Stornierung der Anmeldung

Sofern ein Teilnehmer nicht an der Veranstaltung/dem Seminar teilnehmen kann, entstehen diesem keine Kosten, wenn wir spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/des Seminars eine schriftliche Abmeldung von ihm erhalten. Geht uns eine schriftliche Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/ des Seminars zu, müssen wir dem Teilnehmer eine Stornierungsgebühr von € 100,00 berechnen. Bei späterer Abmeldung ist die volle Gebühr fällig. Es steht dem verhinderten Teilnehmer jedoch frei, einen Ersatzteilnehmer in die Veranstaltung/das Seminar zu entsenden.

5. Zahlungen

Die Höhe der Veranstaltungs- oder Seminargebühr ist der Ausschreibung zu entnehmen. Sie ist spätestens 8 Tage vor Beginn des Seminars auf unser Konto 54 00 666 435 bei der ING-DiBa AG (BLZ 500 105 17) ohne Abzug zu überweisen. Bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort.

6. Teilnehmerzahl und Seminarannulierung

Zur effizienten Durchführung der Veranstaltung/des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Anzahl der Teilnehmer, wie in der Ausschreibung angeboten begrenzt. Anmeldungen werden in der jeweiligen Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Anmeldung. Wir behalten uns das Recht vor offene Veranstaltungen/Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

Beratungsdienstleistungen

1. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

2. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

3. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

4. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Alle genannten EUR-Sätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften wir für den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreters, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.

6. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

7. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarungen zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform. Auch eine Änderung dieser Schriftformelklausel bedarf der Schriftform.

8. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.

Schlussbestimmungen

Eine mögliche Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Soweit keine abweichenden Abmachungen getroffen worden sind, gelten diese Geschäftsbedingungen außer für Seminare und Beratungsdienstleistungen auch für andere Veranstaltungen und Prozessbegleitung (beispielsweise Workshops, Tagungen, Coaching-Maßnahmen, Mediationen).

 

Silke Schoenheit                                                                                                           Blankenfelde, 01.05.2016